Amtliche Nachrichten - Einwilligung zur Veröffentlichung


Allgemeine Informationen

Personenbezogene Daten dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn die Beteiligten zuvor eingewilligt haben (§ 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ,§ 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), Artikel 6 Datenschutz-Grundverordnung  (DSGVO)).

 

Wünschen Sie eine Veröffentlichung einer Geburt, einer Eheschließung oder eines Sterbefalles in unserem Amtsblatt, so benötigen wir vorher Ihre schriftliche Zustimmung.

 

Anträge hierzu finden Sie als Anhang oder können im Rathaus, Bahnhofstr. 2, 95152 Selbitz, Zimmer 1, EG abgeholt werden. Wir bitten Sie, diese unterschrieben an uns zurückzusenden bzw. in unseren Briefkasten einzuwerfen.


Ansprechpartner

Hauptamt

 

Frau Gina Einsiedel
Zimmer 1
Telefon (09280) 60 22
Telefax (09280) 60 44


Formulare

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