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Abwasserentsorgung

Allgemeine Informationen

Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Stadt Selbitz und wird im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen.

 

Die Gemeinden und Städte (ggf. kommunale Abwasserzweckverbände) bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).

Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.

Damit die Stadt Selbitz das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten kann, regelt sie den Umgriff des zu kanalisierenden Stadtgebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die städtische Entwässerungssatzung.  In der Beitrags- und Gebührensatzungwird die Finanzierung der Abwasseranlagen über (einmalige) Beiträge und (laufende) Gebühren geregelt.

 

In denjenigen Bereichen des Stadtgebiets, in denen keine öffentliche Abwasserkanalisation errichtet wird, ist die ordnungsgemäße Abwasserentsorgung Aufgabe der Grundstückseigentümer und erfolgt meist über Kleinkläranlagen.

Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge und Gebühren, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich bitte an Herrn Angelmahr oder Herrn Busch.

Ansprechpartner
Stadtbauamt

Herr Thomas Busch
Zimmer 15
Telefon (09280) 60 32
Telefax (09280) 60 33