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Reisepass
Der elektronische Reisepass (ePass) ist ein amtlicher Lichtbildausweis für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich ist.
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Hinweise:
Seit 1. November 2007 werden (ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr) zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
Seit 1. November 2010 werden Ordens- und Künstlernamen wieder in den Reisepass aufgenommen.
Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (siehe auch unter "Fristen") nicht (mehr) möglich ist.
Bearbeitungsdauer
ca. 3-4 Wochen
In Eil- und Notfällen kann der Reisepasse im Expressverfahren ausgestellt werden: Geht der Express-Antrag bis 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Montag bis Freitag, ohne Feiertage) in der Passbehörde abholbereit vor.
Vorläufiger Reisepass: Ausstellung und Aushändigung sind sofort möglich.
Passpflicht
Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 5 Passgesetz (PassG)
Gültigkeitsdauer
Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 6 Passgesetz (PassG)
Ausstellung eines Passes
Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 19 Passgesetz (PassG)
Zuständigkeit
Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 1 Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes (AGPaßPAuswG)
Zuständigkeit der Gemeinden zur Pass- / Personalausweisausstellung
aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
bisheriger amtlicher Lichtbildausweis (Pass oder Personalausweis)
bei Erstausstellung (dazu zählen auch Neuzuzüge) oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
Zimmer 1
(09280) 60 23
(09280) 60 44
Zimmer 1
(09280) 60 22
(09280) 60 44