Öffentliche Mahnung

Öffentliche Mahnung

Rückständige Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen per 15. August 2024

 

Steuerpflichtige, die sich mit der Entrichtung der bis 15. August 2024 fällig gewesenen Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung noch im Rückstand befinden, werden hiermit öffentlich gemahnt mit der Aufforderung, die Rückstände bis spätestens 31. August 2024 bei der Stadtkasse einzuzahlen oder zu überweisen.

 

Nach Ablauf dieser Frist erfolgt kostenpflichtige Einhebung der Rückstände unter Berechnung der gesetzlichen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Es liegt also bei den Säumigen selbst, sich zusätzliche Kosten zu ersparen.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz

Bild zur Meldung

Mehr über

Weitere Meldungen

VHS Smartphone-Stammtisch mit Informationen und Beratung zur elektronischen Patientenakte

Dienstag, 17.09.2024 um 15.30 Uhr in der Grundschule, Schulstr. 9, Selbitz Im September nutzen wir ...

Mitteilung der Alzheimergesellschaft Hof / Wunsiedel e.V