Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Selbitz (Wasserabgabesatzung-WAS-) vom 05.12.2022
Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Selbitz folgende Satzung:
s.Anlage
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