Änderung von Rechtsvorschriften des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe weist mit Schreiben vom 16.08.2024 auf Folgendes hin:
In den Amtsblättern Nr. 27 und 28 des Landkreises Hof vom 09. bzw. 15.08.2024 wurden folgende Rechtsvorschriften bekanntgemacht, welche jeweils zum 01.11.2024 in Kraft treten.
Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe
Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe samt Berichtigung
Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Baiergrün-Windischengrün-Weidesgrüner Gruppe
Die genannten Rechtsvorschriften können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein eingesehen werden.