Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Selbitz (Wasserabgabesatzung-WAS-) vom 05.12.2022

Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung (GO)  erlässt die Stadt Selbitz folgende Satzung:

s.Anlage

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Selbitz

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