Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffen

Die Vorschlagsliste der Stadt Selbitz zur Auswahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 liegt in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis 21. Mai 2023 im Rathaus, Zimmer Nr. 1

während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann bis Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadtverwaltung Einspruch erhoben werden.

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Selbitz

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