Zerstörung und Verunstaltung von Wahlplakaten im Stadtgebiet Selbitz

In der vergangenen Woche wurde von verschiedenen Parteien die Zerstörung bzw. Verunstaltung ihrer Wahlplakate anlässlich der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 gemeldet.

 

Wahlplakate gehören den Parteien, die sie aufgehängt haben. Bei vorsätzlicher Beschädigung oder Zerstörung von Wahlplakaten begeht man daher nach dem Strafgesetzbuch eine Sachbeschädigung. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Werden verfassungsfeindliche Symbole auf die Wahlplakate gemalt, kann sich die Freiheitsstrafe auf bis zu drei Jahre belaufen.

 

Die Stadt Selbitz appelliert deshalb an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger und möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei der Zerstörung und Verunstaltung von Wahlplakaten nicht um ein Kavaliersdelikt handelt und keinesfalls um eine adäquate Form der politischen Meinungsäußerung.

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Selbitz

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