Ablesung der Wasserzähler im Jahr 2024 durch die Bürger

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

wir bitten Sie, der Stadt Selbitz beim Ablesen der Wasserzähler behilflich zu sein.

Sie erhalten deshalb in den nächsten Tagen einen Brief. Darin werden Sie gebeten, Ihren Wasserzähler selbst abzulesen.

 

Die Stadt Selbitz benötigt den Wasserzählerstand bis Freitag, den 13. Dezember 2024.

Sie können Ihren Zähler auch sofort nach Erhalt des Briefes ablesen.

 

Sie können die Daten bequem über den QR-Code mit Ihrem Smartphone melden, online über diesen Link, eine E-Mail an uns schreiben, die Daten per Telefon durchgeben, den ausgefüllten Brief per Post an uns schicken oder per Fax, in den Briefkasten am Hintereingang einwerfen oder persönlich im Rathaus abgeben. Näheres entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Stadt Selbitz.

 

Achtung: Sollten Sie Ihren Zählerstand nicht rechtzeitig bei uns gemeldet haben, wird der Zählerstand mit 10 % Aufschlag im Vergleich zum Vorjahr geschätzt.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mithilfe.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Selbitz

Mehr über

Weitere Meldungen

Nachtragshaushaltssatzung und –plan Nr. 1/2024

Nachtragshaushaltssatzung und –plan Nr. 1/2024s.Anlage

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Selbitz

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Selbitz (Hebesatzsatzung)s.Anlage