Zweites Förderverfahren
Die Stadt Selbitz beteiligt sich zum zweiten Mal am Breitband Förderprogramm des Freistaates Bayern.
Ziel dieses 2. Verfahrens ist es, die restlichen „ Weißen Flecken - Breitbandanschlüsse unter 30 Mbit/s im Download“ zu erschließen.
Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (08.07.2020)
Die Stadt Selbitz und die Firma Thüga SmartService GmbH haben den Kooperationsvertrag für den 2. Breitbandausbau in der Stadt Selbitz unterzeichnet.
Die Stellungnahme der Stadt Selbitz zum Kooperationsvertrag finden Sie hier:
Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (08.07.2020)
Die Stadt Selbitz hat am 02.06.2020 den Förderbescheid vom 27.05.2020 in Höhe von 88.742 € erhalten.
Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis (29.01.2020)
Die Stadt Selbitz hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen.
Diese Auswahlentscheidung kann hier eingesehen werden:
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (18.07.2019)
Die Stadt Selbitz führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.
Die Stadt Selbitz bittet mit der nachfolgenden Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen, Angebote bis zum 17.09.2019 einzureichen.
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (18.07.2019)
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die die Stadt Selbitz ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (20.07.2018)
Die Stadt Selbitz veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden. Die Stadt Selbitz bittet daher mit dem nachfolgenden Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 28.08.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1: Ist-Versorgung (20.07.2018)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand der zur Verfügung stehende Informationen oder/und öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. Die Breitband Ist-Versorgung für die Stadt Selbitz kann nachfolgend eingesehen werden: